Bücher
Bücher werden in ihre einzelnen Kapitel zerlegt, sofern nicht anders angegeben.
Wenn die Teile von Kapiteln von unterschiedlichen Autor:innen bearbeitet wurden, ist bezüglich der Zerlegung Rücksprache mit dem Verlag zu halten.
Bildung der Einzeldokumente von Büchern
(ESVintern vom 15.09.2009)
Achtung: Die Anwendung der Regelungen 1. und 2. haben Vorrang vor der Anwendung
der Regelungen unter 3.
- Sammelwerke:
- Einzeldokumente auf der Ebene der Beiträge
- Anhang gilt als ein Beitrag und damit als Einzeldokument
- Beispiel: Wagenhofer (Hrsg.), Controlling und IFRS-Rechnungslegung ➔ Einzeldokumente 1. Kapitel, 2. Kapitel, …
- Monografien
- Numerische Gliederung
- System: 1., 1.1, 1.1.1, …
- Einzeldokumente auf erster Gliederungsebene
- Anhang gilt als erste Gliederungsebene
- Beispiel: Warncke, Prüfungsauschuss und Corporate Governance ➔ Einzeldokumente 1., 2., …
- Alphanumerische Gliederung
- „Teil“-Gliederung
- System: 1. Teil, I., 1., … oder auch 1. Teil, A., I., 1., …
- Einzeldokumente auf zweiter Gliederungsebene
- vorangestellte Einleitung gilt als zweite Gliederungsebene
- Anhang gilt als zweite Gliederungsebene
- fehlt eventuell in Bereichen der Gliederung die zweite Gliederungsebene, dann werden in diesen Einzeldokumente auf erster Gliederungsebene gebildet
- Beispiel: Strieder, DCGK ➔ Einzeldokumente I., II., … bzw. A., B., …
- „Kapitel“-Gliederung
- System: Kapitel I., 1., 1.1, …
- Einzeldokumente auf erster Gliederungsebene
- vorangestellte Einleitung gilt als erste Gliederungsebene
- Anhang gilt als erste Gliederungsebene
- Beispiel: Leibfried/Weber, Notes ➔ Einzeldokumente Kapitel I., Kapitel II., …
- „Alphabet“-Gliederung
- System: A., I., 1., … oder auch A., 1., …
- Einzeldokumente auf zweiter Gliederungsebene
- vorangestellte Einleitung gilt als zweite Gliederungsebene
- Anhang gilt als zweite Gliederungsebene
- fehlt eventuell in Bereichen der Gliederung die zweite Gliederungsebene, dann werden in diesen Einzeldokumente auf erster Gliederungsebene gebildet
- Beispiel: Dicken, Bankenprüfung ➔ Einzeldokumente I., II., … bzw. 1., 2., …
- „Teil“-Gliederung
- Numerische Gliederung
- Kommentar-Struktur
- „§“-Gliederung
- System: § 1, § 2, …
- gleichberechtigt anwendbar auf Monografien und Sammelbände
- übergeordnete Gliederungsstrukturen (z.B. „Teil“, „Abschnitt“) werden für die Bildung von Einzeldokumenten nicht beachtet
- Einzeldokumente auf §-Gliederungsebene
- Vorabschnitte zu Paragrafen gelten als §-Gliederungsebene
- Anhang gilt als §-Gliederungsebene
- Beispiel: Arndt/Fetzer/Scherer (Hrsg.), TKG ➔ Einzeldokumente § 1, § 2, …, Vorbemerkung §§ 48 ff., …
- „§“-Gliederung
