Gesamtvorschrift.amtlich

Ein Dokument mit einer Gesamtvorschrift (Verordnung, Gesetz, etc.), strikte Variante. Für nicht-amtliche oder weniger strikte Vorschriften den nicht-strikten Typ "gesamtvorschrift" wählen.

Die Dateibenennung entspricht der vergebenen ID.

Auszeichnung: <esv.instanz typ="gesamtvorschrift.amtlich">

HINWEIS: Dieser Instanztyp baut auf dem Typ "gesamtvorschrift" auf und nutzt dieselben Elemente und Attribute, enthält aber zusätzliche Metadaten. Diese werden in den Elementen <erstfassung> und <aenderung> abgelegt.
HINWEIS: Für die Digitalisierung der Bücher und LBW wird immer der nicht-strikte Typ "gesamtvorschrift" gewählt.
Achtung: Die Elemente <erstfassung> und <aenderung> werden weder vom Print erfasst noch im Satz ausgegeben. Es handelt sich um verwaltungstechnische Daten, welche zur korrekten Beschreibung, Verwaltung und Weiterverarbeitung einer Vorschrift in einer Datenbank erforderlich sind.

Attribute

Id

@id

IDs benennen Instanzen und Elemente eindeutig. Sie sind zwingend erforderlich.

Aufbau bei Kennzahlstruktur

<esv.instanz typ="[instanztyp]" id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]"/>
<esv.instanz typ="[instanztyp]" id="b[ISBN]_[Kennzahl]"/>
Beispiel
<esv.instanz typ="kommentar" id="bdsg_5001_para0005">
<esv.instanz typ="kommentar" id="b9783503176649_para009">

Gesetz

@gesetz

Die Abkürzung der Vorschrift, die sich in der entsprechenden Kennzahl oder Einzelvorschrift befindet.

Auszeichnung: @gesetz

Für das Setzen des Attributes @gesetz soll zur Sicherung einer einheitlichen Kennzeichnung in allen Erfassungs-Prozessen (XML-First, XML-Last) immer eine XML-Abgleichsliste verwendet werden. Diese Liste mit Gesetzeskürzeln wird auch online bereitgehalten und regelmäßig um neue Einträge ergänzt: https://xml-erfassung.esvdigital.net/esv-abkuerzungen.xml

Die Liste führt das im Attribut @gesetz zu setzende Kürzel immer im Element <name> (/datenbank/eintrag/name). Weitere Bezeichnungen des Gesetzes finden sich in den zugehörigen Elementen <alias> (/datenbank/eintrag/alias):

<eintrag>
   <name>FamFG</name>
   <alias>Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
   <alias>Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
   <alias>Familienverfahrensgesetzes</alias>
   <alias>Familienverfahrensgesetz</alias>
</eintrag>

Verwendungsbeispiel:

<kommentar.teil>
   <gesamtvorschrift.text>
       <einzelvorschrift id="b9783503170036_para0005_p5" gesetz="FamFG" par="5">
           …
Achtung: In das Attribut @gesetz dürfen nur Einträge erfolgen, die sich in der Abgleichsliste im Element <name> befinden. Sollte es für eine Gesetzesbezeichnung keinen passenden Eintrag geben, ist bitte Rücksprache mit dem Verlag zu halten (intern kann dann in Ausnahmefällen der Wert nicht_anwendbar vergeben werden, wenn dauerhaft kein Kürzel vergeben wird; z.B. weil es sich um eine vorschriftenähnliche Erfassung handelt).
HINWEIS: Das Attribut esv.instanz/@gesetz-nicht-eindeutig wird für die Online-Verwendung durch einen internen Prozess automatisch gefüllt. Der Wert beinhaltet ein oder mehrere technische Kürzel für Vorschriften, die eine Mehrdeutigkeit kennzeichnen und die Online-Darstellung beeinflussen.

Kindelemente

Erstfassung

<erstfassung>

erstfassung/text enthält den Titel der Vorschrift in der Erstfassung.

HINWEIS: Das Element <erstfassung> wird nicht wiederholt.
<erstfassung inkrafttreten="1995-01-01">
  <text>Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte</text>
  <ausfertigungsdatum datum="1994-07-29"/>
  <verkuendung>
    <publikation>
      <name>BGBl. I S. 1890, 1891</name>
      <jahr>1994</jahr>
      <nummer>51</nummer>
      <seite>0</seite>
      <datum wert="1994-08-05"/>
    </publikation>
  </verkuendung>
</erstfassung>

Aenderung

<aenderung>

  • aenderung/@typ enthält die Art der Änderung (feste Schemawerte)
  • aenderung/text erfasst die Angabe der Stelle im ändernden Gesetz
  • aenderung/geaenderte-einzelvorschriften/geaenderte-einzelvorschrift
    • @status erfasst die Art der Änderung
    • <verweis.vs> enthält eine Referenz auf die geänderte Einzelvorschrift
HINWEIS: Das Elemente <aenderung> wird beliebig wiederholt.
<aenderung typ="aenderung">
  <text>Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung</text>
  <ausfertigungsdatum datum="1995-12-15"/>
  <verkuendung>
    <publikation>
      <name>BGBl. I</name>
      <jahr>1995</jahr>
      <nummer>66</nummer>
      <seite>1814</seite>
      <datum wert="1995-12-22"/>
    </publikation>
  </verkuendung>
  <geaenderte-einzelvorschriften>
    <geaenderte-einzelvorschrift inkrafttreten="1995-01-01" status="geaendert">
      <verweis.vs gesetz="ALG" par="1"/>
    </geaenderte-einzelvorschrift>
    <geaenderte-einzelvorschrift inkrafttreten="1995-01-01" status="geaendert">
      <verweis.vs gesetz="ALG" par="13"/>
    </geaenderte-einzelvorschrift>
  </geaenderte-einzelvorschriften>
</aenderung>