Gesamtvorschrift

Ein Dokument mit einer Gesamtvorschrift (Verordnung, Gesetz, etc.), nicht-strikte Variante. Für amtliche Vorschriften den strikten Typ "gesamtvorschrift.amtlich" wählen.

Die Dateibenennung entspricht der vergebenen ID.

Achtung: Alle weggefallenen oder aufgehobenen Einzelvorschriften innerhalb einer Gesamtvorschrift werden einzeln aufgelistet und mit dem entsprechenden @status versehen.

Auszeichnung: <esv.instanz typ="gesamtvorschrift">

Attribute

Id

@id

IDs benennen Instanzen und Elemente eindeutig. Sie sind zwingend erforderlich.

Aufbau bei Kennzahlstruktur

<esv.instanz typ="[instanztyp]" id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]"/>
<esv.instanz typ="[instanztyp]" id="b[ISBN]_[Kennzahl]"/>
Beispiel
<esv.instanz typ="kommentar" id="bdsg_5001_para0005">
<esv.instanz typ="kommentar" id="b9783503176649_para009">

Gesetz

@gesetz

Die Abkürzung der Vorschrift, die sich in der entsprechenden Kennzahl oder Einzelvorschrift befindet.

Auszeichnung: @gesetz

Für das Setzen des Attributes @gesetz soll zur Sicherung einer einheitlichen Kennzeichnung in allen Erfassungs-Prozessen (XML-First, XML-Last) immer eine XML-Abgleichsliste verwendet werden. Diese Liste mit Gesetzeskürzeln wird auch online bereitgehalten und regelmäßig um neue Einträge ergänzt: https://xml-erfassung.esvdigital.net/esv-abkuerzungen.xml

Die Liste führt das im Attribut @gesetz zu setzende Kürzel immer im Element <name> (/datenbank/eintrag/name). Weitere Bezeichnungen des Gesetzes finden sich in den zugehörigen Elementen <alias> (/datenbank/eintrag/alias):

<eintrag>
   <name>FamFG</name>
   <alias>Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
   <alias>Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
   <alias>Familienverfahrensgesetzes</alias>
   <alias>Familienverfahrensgesetz</alias>
</eintrag>

Verwendungsbeispiel:

<kommentar.teil>
   <gesamtvorschrift.text>
       <einzelvorschrift id="b9783503170036_para0005_p5" gesetz="FamFG" par="5">
           …
Achtung: In das Attribut @gesetz dürfen nur Einträge erfolgen, die sich in der Abgleichsliste im Element <name> befinden. Sollte es für eine Gesetzesbezeichnung keinen passenden Eintrag geben, ist bitte Rücksprache mit dem Verlag zu halten (intern kann dann in Ausnahmefällen der Wert nicht_anwendbar vergeben werden, wenn dauerhaft kein Kürzel vergeben wird; z.B. weil es sich um eine vorschriftenähnliche Erfassung handelt).
HINWEIS: Das Attribut esv.instanz/@gesetz-nicht-eindeutig wird für die Online-Verwendung durch einen internen Prozess automatisch gefüllt. Der Wert beinhaltet ein oder mehrere technische Kürzel für Vorschriften, die eine Mehrdeutigkeit kennzeichnen und die Online-Darstellung beeinflussen.

Kindelemente

Meta

Mehr auch unter <meta>.

Synopse

<synopse>

Ein optionales Element, das in den Instanztypen gesamtvorschrift, gesamtvorschrift.amtlich und kommentar verwendet werden kann. Es kann in einer Vorschrift nur zusätzlich zu den in der Synopse beinhalteten zwei Vorschriften verwendet werden.

  • /esv.instanz[@typ=(‚gesamtvorschrift‘,‘gesamtvorschrift.amtlich‘)]/synopse
  • /esv.instanz/(kommentar,kommentar.teil)/synopse
HINWEIS: Es wird nur genutzt, wenn es ausdrücklich in die werkspezifischen Konvertierungsanweisungen für den Dienstleister geschrieben wird. Die genaue Verwendung wird dann von der werkverantwortlichen Person angefordert.

Gesamtvorschrift

<gesamtvorschrift>

Wrapper für den Inhalt der Gesamtvorschrift

Attribute

@inhaltstyp

Beschreibt den Inhaltstyp.

Tipp:

Der Wert von @inhaltstyp ist meistens eindeutig aus dem Titel der Vorschrift erkennbar, z.B.:

  • „Bundesdatenschutzgesetz“ ist ein "gesetz"
  • Verordnung über das Dateienregister (Dateienregisterverordnung – DateiRegVO)“ ist eine "verordnung"
  • Gesetzesentwürfe sind als @inhaltstyp="sonstiges" zu klassifizieren

Es gibt aber auch Vorschriften, die sich nicht aus dem Wortlaut ergeben, z.B. sind die Finanzgerichtsordnung oder die Gewerbeordnung Gesetze. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bitte nach!

Der Attributwert für @inhaltstyp ist im Framework hinterlegt.

Werte von @inhaltstyp
  • agb
  • begruendung
  • bekanntmachung
  • beschluss
  • bg-grundsatz
  • bg-information
  • bg-regel
  • bg-vorschrift
  • dguv-vorschrift
  • empfehlung
  • eu-abkommen
  • eu-bekanntmachung
  • eu-beschluss
  • eu-briefwechsel
  • eu-empfehlung
  • eu-entscheidung
  • eu-entschliessung
  • eu-information
  • eu-leitlinie
  • eu-mitteilung
  • eu-richtlinie
  • eu-stellungnahme
  • eu-verordnung
  • eu-protokoll
  • eu-uebereinkommen
  • eu-vereinbarung
  • eu-vertrag
  • foerderrichtlinie
  • gesetz
  • internationales-uebereinkommen
  • leitlinie
  • mustervorschrift
  • praeambel
  • protokoll
  • richtlinie
  • satzung
  • sonstiges
  • stellungnahme
  • technische_regel
  • uebereinkommen
  • verordnung
  • vertrag
  • verwaltungsvorschrift
@versionstyp

Mögliche Werte:

  • aenderung
  • berichtigung
  • erstfassung
  • neufassung

Kindelemente

Kindelemente <gesamtvorschrift> sind unter anderem:

Artikelgesetze

Fall 1: Auszeichnung von Artikelgesetzen, die keine Änderungsgesetze beinhalten und keine Mantelgesetze sind

Diese Gesamtvorschriften werden analog zu Paragrafengesetzen ausgezeichnet (Artikel statt Paragraf). Es sind keine besonderen Auszeichnungen nötig. Beispiel: EU-Vorschrift.

Fall 2: Auszeichnung von Artikelgesetzen, die Änderungsgesetze beinhalten

Indizien dafür sind Anführungszeichen im Vorschriftentext und die Verwendung von Worten wie "geändert", "gestrichen", "eingefügt" u.a. Diese werden wie folgt ausgezeichnet:

  • grundsätzlich wird container[@typ='zitat'] nicht verwendet (explizit auch nicht als Fallback)
  • ein erkannter zitierter bzw. zu ändernder Vorschriftentext wird mit container[@typ='vorschrift'] ausgezeichnet; siehe hierzu auch weiterführende Informationen zum Containertyp.
    HINWEIS: Das Setzen von Vorschriften-Metadaten (Attribute @gesetz, @inkrafttreten, @ausserkrafttreten) ist nicht erforderlich, weil der Containertyp in erster Linie für eine einheitliche Darstellung von eingebetteten Vorschriften-Texten verwendet wird (in vielen Fällen sind diese Metadaten bei eingebetteten Auszügen auch weder verfügbar noch in der Praxis ermittelbar).
  • ist bei einem erkannten zitierten bzw. zu ändernden Vorschriftentext das im Schema passende Strukturelement des Vorschriftenauszugs nicht eindeutig zu erkennen, wird als Fallback vs.absatz/absatz ausgezeichnet
  • Anführungszeichen werden an der jeweiligen Stelle im Text 1:1 übernommen (z.B. in die Kennung übernommen)
  • bei Unklarheiten muss Rücksprache mit dem ESV gehalten werden

Auszeichnungsbeispiel 1


artikelgesetz_bsp_container_1

 <gesamtvorschrift inhaltstyp="gesetz"> 
  <meta> 
   <vs.datum typ="ausserkrafttreten" wert="9999-12-31"/> 
   <redaktion name="autoren"/> 
   <gesetzgeber typ="bund"/> 
  </meta> 
  <titel> 
   <titel.standard> 
    <text>Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz)</text> 
   </titel.standard> 
   <titel.lang typ="amtlich">Gesetz zur Tarifeinheit</titel.lang> 
   <abkuerzung typ="amtlich">Tarifeinheitsgesetz</abkuerzung> 
  </titel> 
  <fassung><absatz id="lpnds_a_0022b_d0e421_auto">vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1130)</absatz>
  </fassung> 
<gesamtvorschrift.text> 
 <einzelvorschrift id="lpnds_a_0022b_d0e481_auto" gesetz="TEinheitsG" art="1">
    <einzelvorschrift.text>
     <titel>
      <titel.standard><kennung>Artikel 1</kennung><text>Änderung des Tarifvertragsgesetzes</text></titel.standard>
     </titel>
     <vs.absatz id="lpnds_a_0022b_d0e611_auto">
      <absatz id="lpnds_a_0022b_d0e632_auto">Das Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969
       (BGBl. I S. 1323), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. August 2014
       (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</absatz>
      <liste typ="geordnet.numerisch" ergaenzungszeichen="punkt" id="lpnds_a_0022b_d0e661_auto">
       <listenpunkt>
        <absatz id="lpnds_a_0022b_d0e703_auto">Nach § 4 wird folgender § 4a* eingefügt:</absatz>
        <container typ="vorschrift" id="lpnds_a_0022b_d0e731_auto">
         <vorschrift.eingebettet>
          <einzelvorschrift id="lpnds_a_0022b_d0e771_auto">
           <einzelvorschrift.text>
            <titel>
             <titel.standard><kennung>§ 4a</kennung><text>Tarifkollision</text></titel.standard>
            </titel>
            <vs.absatz id="lpnds_a_0022b_d0e901_auto">
             <kennung>(1)</kennung>
             <absatz id="lpnds_a_0022b_d0e954_auto">Zur Sicherung der Schutzfunktion, Verteilungsfunktion, Befriedungsfunktion
              sowie Ordnungsfunktion von Rechtsnormen des Tarifvertrags werden Tarifkollisionen
              im Betrieb vermieden.</absatz>
            </vs.absatz>
            

Auszeichnungsbeispiel 2


artikelgesetz_bsp_container_2

  <titel> 
   <titel.standard> 
    <text>Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze</text>
   </titel.standard> 
   <titel.lang typ="amtlich">Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze</titel.lang> 
  </titel> 
  <fassung><absatz id="lpnds_a_0008_d0e421_auto">vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)</absatz>
  </fassung> 
<gesamtvorschrift.text auszug="true"> 
 <einzelvorschrift id="lpnds_a_0008_d0e481_auto" gesetz="TEinheitsG" art="1">
    <einzelvorschrift.text>
     <titel>
      <titel.standard><kennung>Artikel 1</kennung><text>Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes</text></titel.standard>
     </titel>
   <vs.absatz id="lpnds_a_0008_d0e581_auto">
    <container typ="vorschrift" id="lpnds_a_0008_d0e601_auto">
     <vorschrift.eingebettet>
      <einzelvorschrift id="lpnds_a_0008_d0e641_auto">
       <einzelvorschrift.text>
        <titel>
         <titel.standard><kennung>§ 1</kennung><text>Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht</text></titel.standard>
        </titel>
        <vs.absatz id="lpnds_a_0008_d0e771_auto">
         <kennung>1</kennung>
         <absatz id="lpnds_a_0008_d0e822_auto">Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer)
          im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen
          (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden
          zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers
          eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Die Überlassung und das Tätigwerdenlassen
          von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit
              

Auszeichnungsbeispiel 3


artikelgesetz_bsp_container_3

<einzelvorschrift id="rda_0352_d1e1184546_auto" art="5" gesetz="">
 <einzelvorschrift.text>
  <titel>
   <titel.standard>
    <kennung>Artikel 5</kennung>
    <text>Weitere Änderung der Klärschlammverordnung</text>
   </titel.standard>
  </titel>
  <vs.absatz id="rda_0352_d1e11861164_auto">
   <absatz id="rda_0352_art0005_a0001">Die Klärschlammverordnung, die zuletzt durch Artikel 4 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:</absatz>
   <liste typ="manuell" id="rda_0352_art0005_li0001">
    <listenpunkt>
     <kennung>1.</kennung>
     <absatz id="rda_0352_art0005_li0001_a0001">Die Inhaltsübersicht der Verordnung wird wie folgt geändert:</absatz>
    <liste typ="manuell" id="rda_0352_art0005_li0002">
     <listenpunkt>
      <kennung>a)</kennung>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0001">Die Angabe „§ 3a Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen“ wird durch die Angaben</absatz>
      <container typ="vorschrift" id="rda_0352_art0005_c0001">
       <vorschrift.eingebettet>
        <vorschrift.ebene id="rda_0352_art0005_c0001_e0001">
         <titel>
          <titel.standard>
           <kennung>„Teil 1a</kennung>
           <text>Anforderungen an die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm</text>
          </titel.standard>
         </titel>
         <einzelvorschrift id="rda_0352_art0005_c0001_art0005_p3a" par="3a">
          <einzelvorschrift.text>
           <titel>
            <titel.standard><kennung>§ 3a</kennung> <text>Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm</text></titel.standard>
           </titel>
          </einzelvorschrift.text>
         </einzelvorschrift>
         <einzelvorschrift id="rda_0352_art0005_c0001_art0005_p3b" par="3b">
          <einzelvorschrift.text>
           <titel>
            <titel.standard><kennung>§ 3b</kennung> <text>Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammverbrennungsasche oder aus kohlenstoffhaltigen Rückständen</text></titel.standard>
           </titel>
          </einzelvorschrift.text>
         </einzelvorschrift>
         <einzelvorschrift id="rda_0352_art0005_c0001_art0005_p3c" par="3c">
          <einzelvorschrift.text>
           <titel>
            <titel.standard><kennung>§ 3c</kennung> <text>Untersuchungspflichten</text></titel.standard>
           </titel>
          </einzelvorschrift.text>
         </einzelvorschrift>
         <einzelvorschrift id="rda_0352_art0005_c0001_art0005_p3d" par="3d">
          <einzelvorschrift.text>
           <titel>
            <titel.standard><kennung>§ 3d</kennung> <text>Nachweispflichten</text></titel.standard>
           </titel>
          </einzelvorschrift.text>
         </einzelvorschrift>
         <einzelvorschrift id="rda_0352_art0005_c0001_art0005_p3e" par="3e">
          <einzelvorschrift.text>
           <titel>
            <titel.standard><kennung>§ 3e</kennung> <text>Registerpflicht bei Phosphorrückgewinnung“</text></titel.standard>
           </titel>
          </einzelvorschrift.text>
         </einzelvorschrift>
        </vorschrift.ebene>
       </vorschrift.eingebettet>
      </container>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0002">ersetzt.</absatz>
     </listenpunkt>
     <listenpunkt>
      <kennung>b)</kennung>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0003">In Teil 2 wird die Angabe zu Abschnitt 4 wie folgt gefasst:</absatz>
      <container typ="vorschrift" id="rda_0352_art0005_c0002">
       <vorschrift.eingebettet>
        <vorschrift.ebene id="rda_0352_art0005_c0002_e0001">
         <titel>
          <titel.standard>
           <kennung>„Anzeige- und Lieferscheinverfahren; Registerpflicht“.</kennung>
          </titel.standard>
         </titel>
        </vorschrift.ebene>
       </vorschrift.eingebettet>
      </container>
     </listenpunkt>
     <listenpunkt>
      <kennung>c)</kennung>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0004">Nach der Angabe zu § 18 wird die Angabe „§ 18a Registerpflicht bei bodenbezogener Verwertung“ eingefügt.</absatz>
     </listenpunkt>
     <listenpunkt>
      <kennung>d)</kennung>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0005">Die Angaben zu „Teil 5 Schlussbestimmungen“ werden wie folgt geändert:</absatz>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0006">Die Angaben zu den §§ 37 bis 39 werden gestrichen.</absatz>
     </listenpunkt>
     <listenpunkt>
      <kennung>e)</kennung>
      <absatz id="rda_0352_art0005_li0002_a0007">Die Angaben zu Anlage 3 werden wie folgt geändert:</absatz>
      <liste typ="manuell" id="rda_0352_art0005_li0003">
       <listenpunkt>
        <kennung>aa)</kennung>
        <absatz id="rda_0352_art0005_li0003_a0001">Nach der Angabe „Anlage 3“ wird in der Klammer vor der Angabe „§ 16 Absatz 3“ die Angabe „§ 3d Absatz 3,“ eingefügt.</absatz>
       </listenpunkt>
       <listenpunkt>
        <kennung>bb)</kennung>
        <absatz id="rda_0352_art0005_li0003_a0002">Vor dem Wort „Anzeigen“ wird das Wort „Nachweise,“ eingefügt.</absatz>
       </listenpunkt>
      </liste>
     </listenpunkt>
    </liste>
   </listenpunkt>                  
                

Fall 3: Auszeichnung von Artikelgesetzen, die komplette Paragrafengesetze beinhalten (Mantelgesetze)

Diese werden wie folgt ausgezeichnet:

Artikel 1:

/esv.instanz/gesamtvorschrift/gesamtvorschrift.text/einzelvorschrift[@art]

Paragraf 1 (enthalten in Artikel 1):

/esv.instanz/gesamtvorschrift/gesamtvorschrift.text/einzelvorschrift[@art]/einzelvorschrift.text/gesamtvorschrift/gesamtvorschrift.text/einzelvorschrift[@par]

Die Artikel werden in diesem Fall nicht als <vs.ebene> ausgezeichnet!

Achtung: In dieser Art Vorschrift ist zur eindeutigen Unterscheidung @gesetz bei <einzelvorschrift> obligatorisch.
HINWEIS: Die Artikel-Titel werden als <titel> der so eingebundenen <gesamtvorschrift>, also als Titel des Paragrafengesetzes erfasst. Der Artikel selbst bekommt in <einzelvorschrift> dann keinen eigenen Titel, sondern nur eine Kennung (z.B. "Artikel 1").

Ausnahme (nur bei XML-Last): Ist eine Auszeichnung nach diesen Regeln nicht möglich, weil Teile in der Vorlage fehlen (z.B. ist Artikel 2 abgedruckt, aber Artikel 1 fehlt), kann der Artikel ausnahmsweise als <vorschrift.ebene> ausgezeichnet werden.

Auszeichnungsbeispiel


artikelgesetz_bsp
<esv.instanz typ="gesamtvorschrift">
  <gesamtvorschrift inhaltstyp="gesetz" id="kibeg" gesetz="GNKibeG">
    <titel>
      <titel.standard>
        <text>Gesetz zur Neuregelung der Hamburger Kinderbetreuung</text>
      </titel.standard>
      <abkuerzung typ="redaktionell">DUMMY-GESETZ-1</abkuerzung>
    </titel>
    <gesamtvorschrift.text>
      <einzelvorschrift id="kibeg_art1" art="1" gesetz="GNKibeG">
        <einzelvorschrift.text>
          <titel>
            <titel.standard>
              <kennung>Artikel 1</kennung>
            </titel.standard>
          </titel>
          <gesamtvorschrift inhaltstyp="gesetz">
            <titel>
              <titel.standard>
                <text>Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)</text>
              </titel.standard>
              <abkuerzung typ="redaktionell">KibeG</abkuerzung>
            </titel>
            <gesamtvorschrift.text>
              <vorschrift.ebene id="kibeg_art1_e0001">
                <titel>
                  <titel.standard>
                    <kennung>Erster Teil</kennung>
                    <text>Allgemeine Vorschriften</text>
                  </titel.standard>
                </titel>
                <einzelvorschrift id="kibeg_p1" par="1" gesetz="KibeG">
                  <einzelvorschrift.text>
                    <titel>
                      <titel.standard>
                        <kennung>§ 1</kennung>
                        <text>Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege</text>
                      </titel.standard>
                    </titel>
                    <vs.absatz>
                      <kennung>(1)</kennung>
                      <absatz>Tageseinrichtungen dienen der Betreuung, Bildung und ...</absatz>
                    </vs.absatz>
                  </einzelvorschrift.text>
                </einzelvorschrift>
                <einzelvorschrift id="kibeg_p2" par="2" gesetz="KibeG">
                  <einzelvorschrift.text>
                    <titel>
                      <titel.standard>
                        <kennung>§ 2</kennung>
                        <text>Aufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder</text>
                      </titel.standard>
                    </titel>
                    <vs.absatz>
                      <kennung>(1)</kennung>
                      <absatz>Tageseinrichtungen fördern, ergänzen und unterstützen als ...</absatz>
                    </vs.absatz>
                    <vs.absatz>
                      <absatz>...</absatz>
                    </vs.absatz>
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      <einzelvorschrift id="kibeg_art2" art="2" gesetz="GNKibeG">
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          <titel>
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              <kennung>Artikel 2</kennung>
              <text>Schlussbestimmungen</text>
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          <vs.absatz>
            <kennung>(1)</kennung>
            <absatz> Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am 1. August 2006 in Kraft, soweit ...</absatz>
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