vs.absatz

Allgemeines

Innerhalb einer Vorschrift (/esv.instanz/gesamtvorschrift/gesamtvorschrift.text/ vorschrift.ebene/einzelvorschrift/einzelvorschrift.text/) wird <vs.absatz> anstelle von <absatz> verwendet.

HINWEIS: Sollte in Vorschriften innerhalb von <vs.absatz> besonders hervorgehobener Text enthalten sein, der eine ältere Fassung wiedergibt, zeichnen Sie bitte mit <container typ=“hervorhebung“> aus.
Achtung: Die Absatznummern (Ziffern, gefolgt oder nicht von einer Buchstabe, zwischen Klammern) sollen als <kennung> ausgezeichnet werden.
element_vsabsatz_kennung

Auszeichnung: <vs.absatz>

Attribute

@id

IDs benennen Instanzen und Elemente eindeutig. Sie sind zwingend erforderlich.

<vs.absatz id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]_p[Paragrafennummer]_a[vierstellige Absatznummer]"/> 
oder 
<vs.absatz id="[Werkkürzel]_[Kennzahl]_art[Artikelnummer]_a[vierstellige Absatznummer]"/>
Beispiel
<vs.absatz id="arbgg_b_para_002_p2_a0001">
@status

Paragrafen, welche aufgehoben wurden, weggefallen sind oder nicht abgedruckt werden, haben diese Information als ein Attribut.

Achtung:

Der Text (z.B. „aufgehoben“, „weggefallen“ usw.) wird nicht als Text aufgenommen, sondern nur als Attributwert. Überschriften bleiben aber dennoch bestehen.

Mögliche Werte:

  • 'aufgehoben'
  • 'berichtigt'
  • 'eingefügt'
  • 'ersetzt'
  • 'geaendert'
  • 'nicht_abgedruckt'
  • 'weggefallen'
  • gegenstandslos

Zusammengefasste Paragrafen müssen in der Erfassung nicht einzeln ausgezeichnet werden, es sei denn sie sind bekannt (s.u.).

  • XML-Last: Eine Angabe kann gemäß Vorlage erfolgen (z.B.: "§§ 47a - 47j"). Als Wert in Attribut @par kann dann "47a-47j" übernommen werden:
    
    <einzelvorschrift id="[id]" par="47a-47j" status="weggefallen" gesetz="SGB III"> 
      <einzelvorschrift.text> 
        <titel> 
          <titel.standard> 
            <kennung>§§ 47a - 47j</kennung> 
          </titel.standard> 
        </titel> 
      </einzelvorschrift.text> 
      </einzelvorschrift> 

    Im Attribut wird als „bis“-Zeichen immer das Minus Zeichen U+002D ohne umgebenden Leerraum verwendet.

  • XML-First: Sind die einzelnen Paragrafen bekannt und im Manuskript mitgeliefert, so werden sie einzeln ausgezeichnet (siehe „Auszeichnungsbeispiel“ unten). Wurde diese Information nicht mitgeliefert, und kann sie auch nicht einfach ermittelt werden, so werden die Paragrafen wie für XML-Last beschrieben zusammengefasst.
  • typ="gesamtvorschrift.amtlich": Alle Paragrafen müssen immer einzeln ausgezeichnet werden.

Auf Fußnoten an weggefallenen oder aufgehobenen Einzelvorschriften sollte möglichst verzichtet werden.

HINWEIS:

Haben Einzelvorschriften im Print keinen Absatz und auch keine Angabe wie "nicht abgedruckt", so ist folgendermaßen vorzugehen:

  • XML-First

    • Nicht abgedruckte Inhalte sind zwingend im Manuskript zu kennzeichnen.
    • Kommt ein Autor dem nicht nach, wird nach Standard erfasst (sprich: so wie es ist)
  • XML-Last

    • Wenn kein Status erkennbar ist, wird nach Standard erfasst (sprich: so wie es ist)
@inkrafttreten

Datum des Inkrafttretens.

HINWEIS: Es wird nur genutzt, wenn es ausdrücklich in die werkspezifischen Konvertierungsanweisungen für den Dienstleister geschrieben wird. Die genaue Verwendung wird dann von der werkverantwortlichen Person angefordert.
Achtung: Der Wert dieses Attributs muss dem ISO-Datumsformat (YYYY-MM-DD) entsprechen.
@ausserkrafttreten

Datum des Ausserkrafttretens.

HINWEIS: Es wird nur genutzt, wenn es ausdrücklich in die werkspezifischen Konvertierungsanweisungen für den Dienstleister geschrieben wird. Die genaue Verwendung wird dann von der werkverantwortlichen Person angefordert.
Achtung: Der Wert dieses Attributs muss dem ISO-Datumsformat (YYYY-MM-DD) entsprechen.
@gesetz

Die Abkürzung der Vorschrift, die sich in der entsprechenden Kennzahl oder Einzelvorschrift befindet.

Auszeichnung: @gesetz

Für das Setzen des Attributes @gesetz soll zur Sicherung einer einheitlichen Kennzeichnung in allen Erfassungs-Prozessen (XML-First, XML-Last) immer eine XML-Abgleichsliste verwendet werden. Diese Liste mit Gesetzeskürzeln wird auch online bereitgehalten und regelmäßig um neue Einträge ergänzt: https://xml-erfassung.esvdigital.net/esv-abkuerzungen.xml

Die Liste führt das im Attribut @gesetz zu setzende Kürzel immer im Element <name> (/datenbank/eintrag/name). Weitere Bezeichnungen des Gesetzes finden sich in den zugehörigen Elementen <alias> (/datenbank/eintrag/alias):

<eintrag>
   <name>FamFG</name>
   <alias>Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
   <alias>Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit</alias>
   <alias>Familienverfahrensgesetzes</alias>
   <alias>Familienverfahrensgesetz</alias>
</eintrag>

Verwendungsbeispiel:

<kommentar.teil>
   <gesamtvorschrift.text>
       <einzelvorschrift id="b9783503170036_para0005_p5" gesetz="FamFG" par="5">
           …
Achtung: In das Attribut @gesetz dürfen nur Einträge erfolgen, die sich in der Abgleichsliste im Element <name> befinden. Sollte es für eine Gesetzesbezeichnung keinen passenden Eintrag geben, ist bitte Rücksprache mit dem Verlag zu halten (intern kann dann in Ausnahmefällen der Wert nicht_anwendbar vergeben werden, wenn dauerhaft kein Kürzel vergeben wird; z.B. weil es sich um eine vorschriftenähnliche Erfassung handelt).
@par

In diesem Attribut wird die Paragrafennummer der Einzelvorschrift ausgezeichnet.

Auszeichnung: @par

HINWEIS: Nur die Paragrafennummer wird übernommen, ohne „§“ oder „§§“.

Beispiel:

<einzelvorschrift id="hm_a_0100_p1c" par="1c">
  <einzelvorschrift.text>
    <titel>
       <titel.standard>
         <kennung>§ 1 c</kennung>
         <text>Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags</text>
       </titel.standard>
    </titel>
HINWEIS: Die Attribute @art und @par schließen sich gegenseitig aus. Es wird immer nur eines davon verwendet.
HINWEIS: In Ausnahmefällen können hier zusammengefasste Werte eingetragen werden ("47a-47j"). S. dazu die Ausnahme beim Attribut @status